Die wichtigste Info zuerst: Nennen Sie uns Ihre Wunschtermine für den Beginn der Abbruchmaßnahme und das Fertigstellungsdatum. Dies bildet für uns die Grundlage für unseren Bauleitplan.
Spätestens zum Baubeginn müssen im Abbruchbereich alle Leitungen der Energieversorger gekappt sein. Das bedeutet: der Gebäudeteil ist frei von Strom, Gas und Wasser. Gleichzeitig muss geklärt werden, von wo der Baustrom und das Bauwasser bezogen werden können.
Zur weiteren Baustelleneinrichtung gehören die Ausweisung von Containerplätzen, Parkplätzen und sanitären Anlagen. In diesen Bereich fällt auch die Festlegung von Transportwegen für die Bauschuttentsorgung und Maschinentransport. Zu guter Letzt müssen noch besondere Auflagen bezüglich Lärmschutz und Schutzmaßnahmen für Denkmäler oder Bäume eingehalten werden